Die Grabwahl
Zu den Aufgaben der Hinterbliebenen gehört die Entscheidung über die Art der Grabstätte. In Abhängigkeit von der Bestattungsform (Erd- oder Feuerbestattung) ergeben sich mehrere Möglichkeiten. Zu bedenken sind bei der Wahl die Wünsche des Verstorbenen, die Eignung einer Grabstätte als Ort der Erinnerung, die Beisetzungsmöglichkeit naher Verwandter in räumlicher Verbundenheit, der Pflegeaufwand und auch die Kosten.
Auf dem Kropper Friedhof sind Erdbeisetzungen in einem Sarg und Beisetzungen einer Urne nach Einäscherung eines Verstorbenen in einem Krematorium möglich.
Eine Wahlgrabstätte kann in dem jeweiligen Bereich des Friedhofs von den Angehörigen ausgesucht werden. Sie kann mehrere Grabbreiten umfassen (Familiengrab) und nach Ablauf verlängert werden.
Bei Reihengrabstätten wird seitens der Friedhofsverwaltung die Grabstelle vorgegeben, d.h. es wird in einer Reihe eine Grabstelle an die andere angefügt. In einer Reihengrabstätte wird nur eine Person bestattet, und eine Verlängerung nach Ablauf ist nicht möglich.
Die Angehörigen können entscheiden, ob sie die Pflege einer Grabstelle selber wahrnehmen möchten, die Pflege in Auftrag geben (mit Vertrag bei der Friedhofsverwaltung oder einer Gärtnerei) oder sich für ein von den Friedhofsmitarbeitern zu pflegendes Rasengrab entscheiden. In letzterem Fall gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, Blumen, Vasen oder Schalen auf dem Grab zu plazieren. Bitte haben sie dafür Verständnis, da ggf. bei jedem Mähen die jeweilige Vase oder Schale von dem Grab heruntergenommen und später wieder zurückgestellt werden muss.
Rasengräber sind wählbar als Wahlgräber oder als Reihengräber. Auf Rasengräbern kann eine Grabplatte liegen mit dem Namen und weiteren Angaben zum Verstorbenen, es sei denn, es wird bewusst ein anonymes Grab gewählt. Besonderheiten gibt es bei der Baumgrabstätte und der Rosengrabstätte.
Bei anonymen Gräbern wird den Angehörigen nicht mitgeteilt, wo der Verstorbene auf dem Rasenfeld bestattet wurde. Die Angehörigen können bei der Bestattung nicht anwesen sein. Blumen dürfen bei einer anonymen Bestattung nicht auf der Rasenfläche, sondern nur an den dafür vorgesehenen allgemeinen Ablagestellen für Blumen niedergelegt werden.
Maßgeblich ist die Friedhofssatzung (pdf). Gerne beantworten wir Ihre Fragen und beraten sie eingehend bei Ihrer Wahl. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Bathelt.
Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Kirchengemeinde Kropp (anonyme Bestattungen und Ruhen unter Rosen sind nur auf dem Friedhof Kropp, Baumbestattungen in Kropp und Groß Rheide möglich)
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Reihengräber - Grab wird in Reihe angefügt - keine Verlängerung - nur eine Grabbreite - eine Bestattung
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Wahlgräber - Wahl der Grabstätte - Verlängerung möglich - mehrere Grabbreiten möglich - mehrere Bestattungen möglich (pro Grabbreite 1 Bestattung. In Ausnahmefällen können derzeit noch bis zu 2 zusätzliche Urnenbestattungen von der Friedhofsverwaltung zugelassen werden.)
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Pflege durch Angehörige bzw. durch Firmen oder die Friedhofsverwaltung, die die Angehörigen gegen Entgelt beauftragen können
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individuelles Grabmal individuelle Grabgestaltung
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Reihengrab 750.- *
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Wahlgrab 950.- *
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Rasenpflege durch Friedhof Die Rasenpflege (bzw. die Rosenpflege beim Rosengrab) ist in den Grabgebühren enthalten.
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liegende Grabplatte eine Blumenschale kann auf das Grab gestellt werden
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Rasenreihengrab 1400.- *
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Rasenwahlgrab 1700.- *
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liegende Grabplatte (Form und Farbe sind festgelegt)
1 m² für Grabschmuck
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Ruhen unter Rosen Belegung in Reihe Verlängerung möglich bis zu 2 Urnen 1950.- *
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Namensplakette an der Stele
kein Grabschmuck Blumen dürfen nur an die Stele gelegt werden
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Baumbestattung einer Urne keine Verlängerung 1 Urne 1700.- ** (Eine Reservierung für nahe Angehörige ist nach Absprache möglich.)
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weder Grabmal noch Grabplatte kein Grabschmuck Blumen dürfen nur an den zentralen Gedenkstein gelegt werden
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anonyme Erdbestattung 1400.- *
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anonyme Urnenbestattung 1200.- * |
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* Der angegebene Betrag bezieht sich auf 1 Grabbreite und einen Zeitraum von 25 Jahren. Dazu kommen die Kosten für Sargbestattung (= 550.-) bzw. Urnenbestattung (= 220.-), bei Mehrfachbelegung die Kosten für zusätzliche Bestattung (= 330.-) sowie ggf. für eine Graburkunde (= 30.-), die Genehmigung einer Grabumrandung (=30.-),
einer Grabplatte (= 30.-) oder eines Grabsteines (= 70.-),
wobei in dieser einmaligen Gebühr die Kosten für die jährlich erforderliche Standsicherheitsprüfung für die gesamte Laufzeit des Grabes schon enthalten sind. Weitere Kosten können u.a. entstehen durch die Nutzung von Leichenhalle/Aufbahrungsraum und Kühlkammer. (Die Gebühren für die Beisetzung eines kleinen Kindes oder Sternenkindes sind deutlich geringer.) ** Der angegebene Betrag berechnet sich wie unter * angegeben, beinhaltet aber zusätzlich einen Anteil an der Grabmalanlage und die Anbringung einer (einheitlichen) Namensplakette aus Bronze an einer Stele. Siehe auch die Friedhofssatzung (pdf) und die Friedhofsgebührensatzung (pdf). Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind jeweils die aktuellen Satzungen.
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