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Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kropp
weitestgehend Stand 31.12.2022
 

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Kirche und Geld

Das Thema Kirche und Geld bewegt viele Gemüter.
Kritiker werfen der Kirche vor, dass die Kirchen über zu viel Vermögen verfügt.

Was sind die typischen Vermögenswerte der Kirchen?

- Vermögen -


Gebäude

Ein großer Teil des Vermögens der Kirchen ist in Gebäuden gebunden. Die allermeisten Gebäude dienen kirchenlichen Zwecken, u.a.

Kirchen und Kapellen

Die Kirchen sind sakrale Gebäude, in denen die wöchentlichen Gottesdienste, Feste und Kasualien (Taufe, Hochzeit, Beerdigung) gefeiert werden. Die Gestaltung der Gottesdienste gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Kirche. Die besondere Athmosphäre der Kirchen trägt wesentlich dazu bei, dass Menschen hier Abstand vom Alltag und seelische Erbauung finden können. Dem Engagement der Kirchen für eine langfristige Gebäudenutzung verdankt die Gesellschaft eine Vielzahl an historisch bedeutenden Denkmälern (Kirchen im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg).

Friedhofsgebäude

Träger eines Friedhofes haben Sorge dafür zu tragen, dass Leichen ordnungsgemäß untergebracht und gekühlt werden können. Für die Abschiednahme der Angehörigen stehen besondere Räume zur Verfügung.

Gemeindehäuser

Diese Gebäude dienen als Versammlungs-, Unterrichts- und Übungsräume. Oftmals sind auch die Sekretariatsräume dort untergebracht.

Kindergartengebäude

Als Träger von Kindertagesstätteneinrichtungen sind von der Kirche entsprechende Räumlichkeiten vorzuhalten, wobei die Kirchengemeinden Besitzer oder Mieter sein können. Wenn seitens der öffentlichen Hand keine Gebäude zur Verfügung stehen, ist ein Besitz von Gebäuden in der Regel günstiger als die Miete von einem Eigentümer, der neben der Kostendeckung auch noch eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt.

Pastorate

Pastorate sind Dienstwohnungen, durch die eine ortsnahe Unterbringung der Pastoren und das Seelsorgegeheimnis durch bauliche schalldämmende Maßnahmen gewährleistet werden soll. In den Pastoraten befindet sich nämlich meistens auch der Bereich der Diensträume eines Pastors. Für den privaten Gebäudeteil zahlen die Pastoren Miete und eine Pauschale für Schönheitsreparaturen. Diese Mittel werden in der Regel einer zweckbestimmten Rücklage zugeführt.

Wohngebäude

Einige Kirchengemeinden halten für Mitarbeiter Wohungen mit erschwinglichen Mietpreisen zu Verfügung. Da Kirchengemeinden in vielen Arbeitsbereichen überwiegend Teilzeitstellen anbieten und in der Entlohnung an den Tarif gebunden sind, können so  trotzdem Mitarbeitende (Küster, Organisten etc.) auch von Gemeinden in Orten mit hohen Mietpreisen gewonnen werden.

Ländereien

Bei den Ländereien ist zu unterscheiden zwischen den Grundstücken, auf denen die o.g. Gebäude stehen, Friedhofsflächen, Pfarrland und weiteren verpachteten Grundstücken und Ländereien.

Das Pfarrland diente früher der wirtschaftlichen Versorgung der Pastoren bevor es die heute üblichen Kirchensteuern gab. Die erzielten Pachteinnahmen sind heute fast vollständig von den Kirchengemeinden abzuführen an die Kirchenkreise, welche diese Mittel einfließen lassen in die Pastorenbesoldung.

Weitere Pachtflächen im Besitz der Kirchengemeinden tragen zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben bei. Die landwirtschaftlichen Pachtflächen werden von den meisten Kirchengemeinden unter Berücksichtigung von ökologischen Gesichtspunkten verpachtet. Diese vergleichsweisen geringen Einnahmen (für die Kirchengemeinde Kropp weniger als 4% im Vergleich zur Kirchensteuerzuwendung) und dieses Vermögen sind weitgehend vor vielen wirtschaftlichen Schwankungen und Risiken geschützt.

Inventar, Geräte, Fahrzeuge

In der Kirche wird die Orgel für die musikalische Begleitung, eine Mikrofonanlage für eine gut Verständlichkeit und das Abendmahlsgeschirr für gottesdienstliche Feiern gebraucht. Für die Bewirtschaftung und den Betrieb kirchlicher Einrichtungen sind z.B. Bagger für einen Friedhof oder Computer in einem Büro vonnöten. Für teure Gebrauchsgegenstände und Fahrzeuge wird in vielen kirchlichen Einrichtungen jährlich ein Betrag, welcher der Abnutzung entsprechen sollte, in eine Wiederbeschaffungsrücklage überführt.

Stiftungen

Die meisten Stiftungen sind zweckbestimmt. Einige Beispiele:

Grablegate

Wenn mit einer kirchlichen Einrichtung ein Vertrag über eine Grabpflege geschlossen wird, wird das Geld für die in der Regel zwei bis drei Jahrzehnte dauernde Pflege des Grabes einer Stiftung zugeführt. Jedes Jahr wird dann der für die Grabpflege benötigte Anteil wieder der Stiftung entnommen.

Pensionsfonds

Pastoren stehen bei der Kirche in einem beamtenähnlichen Dienstverhältnis, d.h. dass die Kirche auch für die Pensionen der Pastoren im Ruhestand aufkommen muss. Da die Kirche für die Beamten kein Geld in die Rentenversicherung einzahlen muss, tut sie gut daran, die entsprechenden Mittel einer Rücklage zuzuführen. Da die Kirche derzeit sinkende Mitgliederzahlen zu verzeichnen hat, wäre es unverantwortlich, der folgenden Generation alle Pensionslasten aufzubürden, die aus dem Umfang der gegenwärtigen Arbeit der Kirche erwächst. Pensionsfonds sind Fonds der Landeskirche.

Stiftungen für karikative Zwecke

U. a. haben Pastoren und andere der Kirche nahestehenden Personen ihr Erbe einer kirchlichen Stiftung vermacht, z.B. für besondere karikative Zwecke. Solche Stiftungen werden von der Kirche verwaltet, d.h. dass die Kirche dafür Sorge zu tragen hat, dass die Stiftungsmittel eine dem Stiftungszweck entsprechende Verwendung finden.

weitere Rücklagen

Da die Kirche die Verantwortung für Gebäude und Mitarbeiter trägt, ist es im Blick auf Gebäudeunterhalt bei anfallendem Reparaturbedarf und bei schwankener Einnahmesituation im Blick auf die Fürsorge für die Gehaltzahlung an die Mitarbeitenden ein Gebot verantwortlicher und weitsichtiger Haushaltsführung, eine gewisse Rücklage aufzubauen bzw. zu bewahren. Rücklagen der Kirchengemeinden werden nicht allein primär nach Gewinnmaximierungsstrategien, sondern in der Regel auch unter ethischen Gesichtspunkten und im Blick auf Nachhaltigkeit angelegt.

Dazu ein Beispiel unserer Kirchengemeinde: die Kirchturmsanierung im Jahre 2012:
Die Kosten für die letzte große Instandsetzungsmaßnahme unserer Kirche (Turmsanierung 2012) konnten zu etwa 10% durch Spenden und Veranstaltungen gedeckt werden. 280.000 Euro wurden uns als Zuschuss aus Rücklagen des Kirchenkreises gewährt. Es blieb ein Deckungsrest von über 200.000 Euro, der nur durch Entnahme aus der kirchengemeindlichen Rücklage gedeckt werden konnte.
Die gemeindliche Rücklage für größere Gebäudesanierungen etc. und die Absicherung der Gehälter von etwa einem Dutzend Mitarbeitenden war damit zusammengeschmolzen auf ca 100.000 Euro. Bei der derzeitigen Finanzsituation dauert es Jahre, diese Rücklage für die nächste zukünftige größere Belastung wieder auf den Stand vor der Kirchturmsanierung aufzufüllen.

Transparenz


Haushaltspläne der Kirchengemeinde Kropp liegen nach der Beschlussfassung und entsprechender Abkündigung für 4 Wochen im Gemeindebüro aus und können von den Gemeindegliedern eingesehen werden. Es besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, über den der Kirchengemeinderat dann befinden muss. Auch bei der jährlich stattfindenden Gemeindesammlung wird über die Finanzen berichtet. Damit gewährleisten wir Transparenz in unserem Umgang mit den uns anvertrauten Mitteln.

Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf zu unserer Kirchengemeinde.

Das Homepage-Archiv
hat die Adresse
 kirche-kropp.eu

Stand 31.12.2022

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