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Es ist schön, wenn Menschen ihre Ehe unter den Segen Gottes stellen wollen. Die Trauung ist ein Gottesdienst, in dem zwei Christen, Mann und Frau, mit ihrem Ja vor Gott und
der Gemeinde bekennen, dass sie ihre Ehe nach Gottes Gebot und
Verheißung führen wollen, und in dem ihnen unter der Fürbitte der
Gemeinde der Segen Gottes zugesprochen wird.
Eine Trauung setzt die rechtsgültige Schließung der Ehe voraus. Bei der
Anmeldung der Trauung weisen beide Partner nach, dass sie Glieder der
evangelischen Kirche sind. Wenn nicht der Gemeindepastor des Brautpaares
die Trauung vornehmen soll, ist der zuständige Pastor rechtzeitig
vorher zu informieren und zu fragen. Vor der Trauung wird ein
Traugespräch geführt, in dem auch über die Bedeutung der kirchlichen
Trauung gesprochen wird.
Gehört einer der Partner einer anderen christlichen Kirche, die mit der
Ev.-Luth. Kirche im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen
oder des Ökumenischen Rates der Kirchen zusammenarbeitet, ist eine
Trauung möglich, auch unter Mitwirkung eines Geistlichen der anderen
Konfession. (Die Kirche in Kropp wird i.d.R. für christliche Trauungen auch
den o.g. Kirchen zur Verfügung gestellt.)Falls bisher nur ein Partner Kirchenmitglied ist, wird in Gesprächen in einer Gruppe oder mit dem Pastor über den christlichen Glauben und das christliche
Eheverständnis nachgedacht. Wenn die Möglichkeit eines Kircheneintritts
nicht wahrgenommen wird, kann ein "Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung"
gefeiert werden (nach der von der VELKD und Arnoldshainer Konferenz
ausgearbeiteten Handreichung), wenn der nicht-christliche Ehepartner
bereit ist, die Ehe auf Lebenszeit zu schließen, sie als Ein-Ehe zu
führen und den christlichen Glauben seines Ehepartners zu achten. Bei
einem solchen Gottesdienst entfallen die Traufrage und
in der Regel der Segen unter Handauflegung.Bei vorangegangener Ehescheidung einer oder beider Partner kann eine
Trauung vollzogen werden, wenn im Traugespräch deutlich wird, dass die
Partner gewillt sind, ihre neue Ehe nach Gottes Gebot und Verheißung zu
führen, bis der Tod sie scheidet.Für den Traugottesdienst sind keine Gebühren an die Kirche zu bezahlen.
Kosten können allerdings entstehen, wenn besondere Wünsche erfüllt
werden sollen (Solo- oder Chorgesang, besonderer Blumenschmuck, Kerzen etc.).
In der Karwoche (Woche vor Ostern) und am Buß- und Bettag werden wegen
des besonderen Charakters dieser Tage keine Trauungen vollzogen.Hinweise zum Fotografieren und über den Blumenschmuck in unserer Kirchengemeinde sind hier zu finden.Eine Auswahl von Trausprüchen findet sich bei der EKD.
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Eine Segnung oder gar Trauung gleichgeschlechtlicher Partner wird von allen Pastoren und der Pastorin der Kirchengemeinde abgelehnt, weil es dafür keine hinreichende biblische Begründung gibt.
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