Die einschränkungenden Coronamaßnahmengelten nicht mehr für das Jahr 2023
Bis Ende 2022 gab es ein besonderes Hygiene-Konzept der Kirchengemeinde
Informationsstand 21.03.2022
siehe auch
Stand: 23.11.2021
(mit akt. Teilnahmezahlen)
Stand: 01.06.2021
(Wenn eine aktuelle Landesverordnung weitere Beschränkungen enthält, gelten diese zusätzlich zu dem Hygienekonzept der Kirchengemeinde.)
Feiern in Kirchen, Kapellen, anderen Räumlichkeiten
oder im Freien sind nur möglich unter Gewährleistung
der Einhaltung bestehender Sicherheits- und Hygieneregeln.
Während der Feiern in kirchlichen Räumen
ist von Teilnehmern eine OP-Maske zu tragen
oder eine Maske, die einen noch besseren Schutz gewährleist.
(Sprecherinnen und Sprecher dürfen die Masken abnehmen,
wenn ein Sicherheitsabstand von mindestens 4 m eingehalten wird.)
Die Feiern finden statt in kurzer Form.
Wenn die Feiern nicht unter 3-G-Regelung stattfinden,
gelten die begrenzten Teilnehmerzahlen (50% der Sitzkapazität).
(Die Mindestabstände in der Kirche sind dann auch einzuhalten!)
Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind,
oder mit grippeähnlichen Symptomen, bzw. mit trockenem Husten oder Fieber,
dürfen nicht teilnehmen, um andere nicht zu gefährden.
Vor dem Betreten von Kirchen, Kapellen und Trauerräumlichkeiten
sind vorher die Hände zu desinfizieren.
Grundsätzlich ist zwischen allen Personen ein Abstand von 1,5 m einzuhalten,
mit Ausnahme derjenigen, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.
Ausnahmen gelten bei 3-G-Regelung.
Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmen) ist zu vermeiden.
Ggf. sind weitere Auflagen zur Hygiene einzuhalten.
Es kann leider nicht völlig ausgeschlossen werden,
dass sich für Trauerfeiern aufgrund behördlicher Anordnungen
weitere Einschränkungen ergeben.
Das vorhergehende Trauergespräch wird ggf. telefonisch geführt.
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