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Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kropp
weitestgehend Stand 31.12.2022
 

Neue Friedhofsgebührensatzung

Öffentliche Bekanntmachung

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kropp hat für die von ihr betriebenen Friedhöfe eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Die Satzung wurde am 01.02.2022 gemäß Artikel 26 Abs. 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland kirchenaufsichtlich genehmigt. Die Friedhofsgebührensatzung tritt am 01.03.2022 in Kraft. Sie steht unter folgender Internetadresse zur Einsicht bereit:
 

Sie liegt ferner im Kirchenbüro der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kropp, Hauptstraße 3, in 24848 Kropp und in der Verwaltung des Kirchenkreises Schleswig-Flensburg, Norderdomstraße 15, in 24837 Schleswig dauernd und öffentlich zur Einsichtnahme aus.


"Ruhen unter Rosen"

Rosen
 
Auf dem Kropper Friedhof bieten wir Bestattungen in der Urnengemeinschaftsgrabstätte „Ruhen unter Rosen“ an. Die Gräber werden als Einzelwahlgräber mit der Bestattungsmöglichkeit für je 2 Urnen verkauft, eine Verlängerung der Ruhefrist ist möglich. Die Gebühren betragen 1950.- Euro für 25 Jahre inklusive gärtnerischer Pflege durch den Friedhof. Die Gebühr für eine jährliche Verlängerung beträgt 78.- Euro. Die Kosten für den erforderlichen Grabstein (geflammter Naturstein als Kissenstein ohne Umrandung in einheitlicher Größe von 50cm x 40cm) müssen vom Nutzungsberechtigten getragen werden. Es kann eine Blumenschale oder eine Vase aufgestellt oder ein Gesteck abgelegt werden. Näheres regelt die geltende Friedhofssatzung. Wir hoffen, mit dem „Ruhen unter Rosen“ eine weitere Alternative zu traditionellen Grabstätten, Rasengräbern oder Baumgrabstätten bieten zu können. 


Auch auf dem Waldfriedhof Tetenhusen hat die neue Rosengemeinschaftsgrabstätte für Urnen und Särge inzwischen Gestalt angenommen. Die Grabstätten werden in Tetenhusen als Reiheneinzelgrabstätte mit einer Ruhefrist von 25 Jahren inklusive Pflege und Namensplakette in Bronze (entsprechend der geltenden Friedhofsgebührensatzung) für Euro 1900.– verkauft.

Falls es in der Anwuchsphase einmal trocken rund um die Rosen sein sollte, freuen wir uns über jede „private“ Kanne Wasser für die Sträucher … und die neuen Rosen auch!  Ihre Ev.-luth. Kirchengemeinde Kropp

                                      



Die einschränkungenden Coronamaßnahmen

gelten nicht mehr für das Jahr 2023


Bis Ende 2022 gab es ein besonderes Hygiene-Konzept der Kirchengemeinde

Informationsstand 21.03.2022
siehe auch

(Wenn eine aktuelle Landesverordnung weitere Beschränkungen enthält,
gelten diese zusätzlich zu dem Hygienekonzept der Kirchengemeinde.)

Feiern in Kirchen, Kapellen, anderen Räumlichkeiten
oder im Freien sind nur möglich unter Gewährleistung
der Einhaltung bestehender Sicherheits- und Hygieneregeln.

Während der Feiern in kirchlichen Räumen
ist von Teilnehmern eine OP-Maske zu tragen
oder eine Maske, die einen noch besseren Schutz gewährleist.
(Sprecherinnen und Sprecher dürfen die Masken abnehmen,
wenn ein Sicherheitsabstand von mindestens 4 m eingehalten wird.)

Die Feiern finden statt in kurzer Form.

Wenn die Feiern nicht unter 3-G-Regelung stattfinden,
gelten die begrenzten Teilnehmerzahlen (50% der Sitzkapazität).
(Die Mindestabstände in der Kirche sind dann auch einzuhalten!) 

Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind,
oder mit grippeähnlichen Symptomen, bzw. mit trockenem Husten oder Fieber,
dürfen nicht teilnehmen, um andere nicht zu gefährden.

Vor dem Betreten von Kirchen, Kapellen und Trauerräumlichkeiten
sind vorher die Hände zu desinfizieren.

Grundsätzlich ist zwischen allen Personen ein Abstand von 1,5 m einzuhalten,
mit Ausnahme derjenigen, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.
Ausnahmen gelten bei 3-G-Regelung.

Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmen) ist zu vermeiden.
 
Ggf. sind weitere Auflagen zur Hygiene einzuhalten.

Es kann leider nicht völlig ausgeschlossen werden,
dass sich für Trauerfeiern aufgrund behördlicher Anordnungen
weitere Einschränkungen ergeben.


Das vorhergehende Trauergespräch wird ggf. telefonisch geführt.

Sternenkinder


Auf dem Kropper Friedhof ist ein Gedenk- und Begräbnisplatz 
für Sternenkinder entstanden,
der durch betroffene Eltern initiert wurde. 
Die Grabstätte wurde am 26. Mai 2019 eingeweiht.

Sternenkinder - Stele

In der Mitte der Gedenk- und Begräbnisstätte steht eine Stele,
um die herum einheitliche, aber in drei Farbnuancen verfügbare Gedenk- oder Grabsteine liegen können.

Gesprächskreis Sternenkinder

Der Gesprächskreis Sternenkinder hat sich in der Regel gegen Mitte eines jeden Monats an einem Mittwoch jeweils um 19:00 Uhr im ev. Gemeindezentrum getroffen. Aufgrund der Corona-Pandemie pausiert der Gesprächskreis. Als Sternenkinder werden Kinder bezeichnet, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt gestorben sind. Betroffene Eltern sind herzlich zu dieser Selbsthilfegruppe eingeladen.  
 
Ansprechpartnerin ist Katharina Wolf, Telefon 04624-398922.




Über weitere Angebote im Raum Schleswig informiert eine Seite des ambulanten Hospizdienstes Schleswig.

Sie finden dort Kontaktadressen und Informationen über aktuelle Angebote in der Nähe,
u.a. über das Lichtblick-Cafe.

Logo Ambulanter Hospizdienst

Diese und weitere Hilfsangebote  finden Sie auch auf dieser Seite .


 



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