Auf folgende Dinge möchten wir aus aktuellem Anlass
in besonderer Weise hinweisen:Hunde auf dem Friedhof sind in jedem Falle anzuleinen (Nr. 2)
Fahrräder sind auf dem Friedhof zu schieben (Nr. 3)
Blumen zum Gedenken an Verstorbene auf dem anonymen Feld
dürfen nur am dafür vorgesehenen großen Kreuz abgelegt werden.
Auf den Rasengräbern mit Platte darf nur eine Blumenschale
oder ein anderes Teil (z.B. Tannengesteck) liegen.
(Bei jedem Mähen oder Reinigen müssen die Schalen beiseite gestellt
und am Ende wieder zurückgebracht werden.
Für die Kalkulation der Grabgebühr ist nur das
Hin- und Herstellen eines Teiles berechnet worden.)
Über das Verhalten auf dem Friedhof
informiert § 5 der
Friedhofssatzung (pdf)